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BPatG, 06.10.2004 - 20 W (pat) 64/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00
"blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren; …
Auszug aus BPatG, 06.10.2004 - 20 W (pat) 64/03
Die Angaben, die der Fachmann, hier ein Physiker oder Hochschulingenieur mit nachrichtentechnischer Ausbildung und Praxiserfahrung mit modernen Übertragungstechniken, insbesondere mit CDMA-Modulationstechniken, zur Ausführung der beanspruchten Erfindung benötigt, müssen jedoch nicht, wovon auch die Prüfungsstelle ausgeht, im Patentanspruch enthalten sein; es genügt, wenn sie sich aus dem Inhalt der Anmeldung insgesamt ergeben (BGH GRUR 2003, 223 - Kupplungsvorrichtung II, GRUR 2004, 47, III. 4. - blasenfreie Gummibahn I, jeweils zu § 21 Abs. 1 Nr. 2 PatG). - BGH, 01.10.2002 - X ZR 112/99
"Kupplungsvorrichtung II"; Anforderungen an die Darstellung der Erfindung
Auszug aus BPatG, 06.10.2004 - 20 W (pat) 64/03
Die Angaben, die der Fachmann, hier ein Physiker oder Hochschulingenieur mit nachrichtentechnischer Ausbildung und Praxiserfahrung mit modernen Übertragungstechniken, insbesondere mit CDMA-Modulationstechniken, zur Ausführung der beanspruchten Erfindung benötigt, müssen jedoch nicht, wovon auch die Prüfungsstelle ausgeht, im Patentanspruch enthalten sein; es genügt, wenn sie sich aus dem Inhalt der Anmeldung insgesamt ergeben (BGH GRUR 2003, 223 - Kupplungsvorrichtung II, GRUR 2004, 47, III. 4. - blasenfreie Gummibahn I, jeweils zu § 21 Abs. 1 Nr. 2 PatG). - BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85
... bei Unbegründetheit einer Nichtigkeitsklage
Auszug aus BPatG, 06.10.2004 - 20 W (pat) 64/03
Weiter steht noch die Prüfung aus, ob im Sinne des Erfordernisses überschaubarer Schutzrechte und somit von Patentansprüchen, die die unter Schutz gestellte Erfindung klar und deutlich umschreiben (BGH GRUR 1988, 757, 760 - Düngerstreuer), anstelle der Nebenordnung der Patentansprüche 2 und 4 die Aufstellung von Unteransprüchen auf besondere Ausführungsarten der Erfindung nach Patentanspruch 1 zu verlangen ist, § 4 Abs. 4 und 6 PatAnmV.